Durch ihr Verhalten und ihre diesbezügliche Uneinsichtigkeit habe sie das Vertrauensverhältnis mit der Arbeitgeberin schwer beeinträchtigt und schliesslich mit der fehlenden Gesprächsbereitschaft gänzlich zerstört. Daher hielt das Bundesgericht fest, dass die ausgesprochene Kündigung infolge Verletzung der Treuepflicht und daraus resultierendem Vertrauensverlust erfolgt sei, was einen sachlichen Kündigungsgrund darstelle (Urteil des Bundesgerichts 8C_385/2022 vom 14. Juni 2023). D. Materielle Beurteilung aa) Kündigungsgrund: Unberechtigte Verweigerung der Testpflicht 1. Parteistandpunkte