Entsprechend sei eine rückwirkende Beurteilung schwierig. Der Tessiner Staatsrat habe beim Erlass des Beschlusses berücksichtigt, dass gemäss damaligem Wissensstand zwar auch geimpfte Personen das Virus übertragen könnten, von ihnen aber ein geringeres Ansteckungsrisiko ausgehe. Wie das Bundesgericht in diesem Zusammenhang ebenfalls bereits festgehalten habe, sei von Seiten der Behörden mit Blick auf die Verhältnismässigkeit einer Massnahme ein "akzeptables" Risiko anzustreben und nicht ein "Nullrisiko". Der Beschluss erweise sich auch als geeignet und erforderlich.