werde (ausführliche Erwägungen zu finden in der Online-Entscheidsammlung des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen). Mit Entscheid vom 10. November 2022 taxierte das Verwaltungsgericht Zürich eine fristlose Entlassung eines Hortmitarbeiters, der sich trotz Abmahnung geweigert hatte, die Maske zu tragen und sich testen zu lassen, als gerechtfertigt. Es ging dabei insbesondere auf die Frage ein, ob der Beschwerdeführer "in guten Treuen" habe davon ausgehen dürfen, die fraglichen Pflichten (konkret Maskentragpflicht -9-