Mit Entscheid B 2022/12 vom 15. Mai 2022 schütze das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen die Entlassung eines öffentlich-rechtlich angestellten Musiklehrers, der sich geweigert hatte, COVID-Weisungen seiner Arbeitgeberin einzuhalten, als rechtens. Es erwog zusammengefasst und soweit wesentlich, aus den Umständen habe sich klar ergeben, dass der Beschwerdeführer (Musiklehrer) für den Fall der Nichtanpassung seines Verhaltens (Nichtbeachtung von COVID-Weisungen) mit einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigen Gründen habe rechnen müssen. Da die Weisungen der Schule gemäss