So erachtete das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden mit Entscheid vom 16. August 2022 eine ordentliche Kündigung, die nach Abmahnung ausgesprochen worden war, weil ein Mitarbeiter die gestützt auf einen Regierungsratsbeschluss des Kantons Graubünden angeordnete Testpflicht für ungeimpfte und nicht genesene Personen verweigert hatte, als nicht missbräuchlich. Konkret ging es um einen Arbeitnehmer, welcher als Fachbetreuer (Garten) in einer Institution der Psychiatrischen Dienste des Kantons Graubünden tätig war, die als Wohnheim psychisch beeinträchtigten Personen geschützte Arbeitsplätze anbietet.