Die von dir nicht eingehaltenen staatlich auferlegten Vorschriften/Massnahmen, wie auch die auferlegten internen Weisungen dienen dem Schutz der vulnerablen Klientinnen und Klienten und der anderen Mitarbeitenden der B._ Stiftung und sind von allen Angestellten zwingend zu einer korrekten Leistungserbringung einzuhalten. Deine Weigerung diese Schutzmassnahmen einzuhalten, führten zur ordentlichen Kündigung." 1.5. Am 28. Dezember 2021 erhob der Kläger schriftlich Einsprache gegen die Kündigung. Diese wurde von der Beklagten gleichentags entgegengenommen. 2. Kurzstandpunkte