1.1. Die Beklagte betreibt eine soziale Einrichtung, die [Zweckumschreibung im Wesentlichen Angebot von Bildung, Betreuung, Pflege, Wohnen und Arbeit für Menschen mit einer schweren körperlichen Behinderung]. Insbesondere hat sie sich auf die Betreuung von Personen spezialisiert, die an [Bezeichnung Krankheit] leiden. Aufgrund dieser Vorerkrankung mit der damit einhergehenden, im Alter fortschreitenden Ateminsuffizienz haben viele Klientinnen und Klienten der Beklagten -3- ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf bei einer Covid-19-Erkrankung. Die Beklagte verfügt über eine kantonale Anerkennung als Pflegeheim.