{"Signatur": "ZH_OG_999", "Spider": "ZH_Obergericht", "Datum": "2024-01-03", "PDF": {"Datei": "ZH_Obergericht/ZH_OG_999_AH220121-L_2024-01-03.pdf", "URL": "https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/AGer-Z_2024_Nr._1_06.pdf", "Checksum": "636ac9264b0daa515b289268685c59b2"}, "Scrapedate": "2025-06-03", "Num": ["AH220121-L"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zürich Obergericht Weitere Kammern 03.01.2024 AH220121-L"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Obergericht Weitere Kammern"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich  Weitere Kammern"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo  Weitere Kammern"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Arbeitsgericht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "AGer-Z 2024 Nr. 1: Kündigung nach abschliessender Weigerung,\r\ndie angeordneten Covid-19-Schutzmassnahmen im Bereich Gesundheit und\r\nSozialfürsorge einzuhalten. Erwähnung des Kündigungsgrundes im Arbeitszeugnis."}], "ScrapyJob": "446973/28/2255", "Zeit UTC": "04.06.2025 00:34:13", "Checksum": "ad4f5c1b46b3694a6bd824c6ddd14e0a", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zürich Obergericht Weitere Kammern 03.01.2024 AH220121-L\nRegeste:\nAGer-Z 2024 Nr. 1: Kündigung nach abschliessender Weigerung,\r\ndie angeordneten Covid-19-Schutzmassnahmen im Bereich Gesundheit und\r\nSozialfürsorge einzuhalten. Erwähnung des Kündigungsgrundes im Arbeitszeugnis.\n\nFall nicht nur deshalb, sondern auch inhaltlich vom Vorliegenden. Das Verwaltungsgericht hatte mehrere Formulierungen des Arbeitszeugnisses zu beurteilen,\ndie teilweise denklogisch aufeinander aufbauten. Es erachtet einzelne Passagen\ndes Zeugnisses als nicht hinreichend klar bzw. sachverhaltsmässig nicht als erstellt\nund strich deshalb nachfolgende. Im hier zu beurteilenden Fall liegt ein an sich tadelloses Arbeitszeugnis vor. Der massgebende Sachverhalt und die Kündigungsgründe sind erstellt. Es geht einzig und alleine um die Frage, ob die Beklagte berechtigt bzw. verpflichtet ist, den massgebenden, sachlichen Grund für die Kündigung im Zeugnis zu erwähnen. Das ist zu bejahen, zumal – wie gezeigt – die Bereitschaft des Klägers, nicht ausschliessbare, inskünftig behördlich angeordnete\nSchutzmassnahmen zum Schutze pflegebedürftiger Person umzusetzen, grundlegend nicht vorhanden ist.\n\nD. Korrektur Schreibfehler\n\nDer offensichtliche Schreibfehler \"stattlich\" anstatt von \"staatlich\" ist durch die Beklagte durch die Aus- und Zustellung eines entsprechend angepassten Schlusszeugnisses zu korrigieren.\n\n[…]»\n\n(Das Obergericht des Kantons Zürich wies die dagegen erhobene Berufung mit Beschluss und Urteil vom 18. Oktober 2024 im Grundsatz ab und\nkorrigierte einzig die Regelung der Entschädigungsfolgen, LA240004-O/U. Dieser Entscheid\nwurde mit Beschwerde beim Bundesgericht angefochten, 4A_630/2024)\n"}