Es wird erkannt: 1. Die Klage wird abgewiesen. - 21 - 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Die Klägerin wird verpflichtet, der Beklagten eine Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 5'340.– zu bezahlen. 4. Schriftliche Mitteilung an die Parteien.