Die Klägerin stützt ihren Bonusanspruch des Weiteren auf den Gelichbehandlungsgrundsatz. Die Beklagte habe einem anderen Arbeitnehmenden, dessen Arbeitsvertrag betreffend den Bonus die gleiche Formulierung aufgewiesen habe, den Bonus ausgerichtet, obwohl jener Mitarbeitende das Arbeitsverhältnis nach bloss sechs Wochen gekündigt habe (act. 1 Rz. 5, Rz. 10, act. 16 Rz. 28). Die Beklagte bestreitet eine Ungleichbehandlung und stellt sich auf den Standpunkt, der von der Klägerin vorgebrachte Fall sei ein anders gelagerter Ausnahmefall (act. 9 Rz. 25 ff., Rz. 39).