Das Mitarbeiterhandbuch sieht in Ziffer 5.6 das Folgende vor: "Alle Beiträge, die den Mitarbeitenden über das vereinbarte Jahressalär (inkl. Zulagen) ausbezahlt werden, stellen eine Sondervergütung gemäss Art. 322d OR dar. Es handelt sich dabei immer um freiwillige Zahlungen der Bank, die keinen Rechtsanspruch begründen, selbst dann nicht, wenn die Zahlungen während mehrerer Jahre regelmässig erfolgt sind." (act. 12/1 Ziffer 5.6). Die arbeitsvertragliche Formulierung "Zielbonus 2021 CHF 30'000.00 brutto p.a." legt die Höhe Zielbonus für das Jahr 2021 betragsmässig fest (act. 4/3).