Die Beklagte wirft jedoch zurecht die Frage auf, ob die Klägerin als Leiterin Human Resources das Vergütungsreglement nach Treu und Glauben nicht ohnehin gegen sich gelten zu lassen hat. Die Klägerin erklärte, sie habe das Vergütungsreglement nicht erhalten, weil es aufgrund der Abrede, dass der Bonus Lohnbestandteil sei, nicht relevant gewesen sei (act. 16 Rz. 8, Prot. S. 20). Gemäss den Erwägungen zur Vertragssimulation ist eine entsprechende Abrede nicht erstellt (vgl. vorstehende Ziffer V.1.2). Dass die Parteien anlässlich der Vertragsverhandlungen über - 16 -