Das Vergütungsreglement ist in der besagten Liste nicht enthalten (act. 4/3 S. 2). Die Beklagte macht weder geltend, sie habe der Klägerin vor oder bei Vertragsschluss dessen Kenntnisnahme ermöglicht, noch bestreitet sie, dass es der Klägerin nicht übergeben worden sei. Insoweit genügt der Verweis im Ingress der Ziffer 5 des Mitarbeiterhandbuches – ohne Übergabe oder anderweitige Möglichkeit der Kenntnisnahme durch die Klägerin bei Vertragsschluss – nicht, um das Vergütungsreglement gültig in den Arbeitsvertrag zu integrieren.