Ein ursprünglich ungenügend eingeführtes Personalreglement kann dennoch zum Vertragsbestandteil werden, indem es von den Parteien einvernehmlich über längere Zeit unwidersprochen praktiziert wird (STREIFF/VON KAENEL/RUDOLPH, a.a.O., N 2 zu Art. 320 OR). 4. Vertragsauslegung