Mit der Festsetzung der Ziele mutiert der Bonus in diesem Fall zum variablen Lohnanspruch. Erreicht die Arbeitnehmerin die Ziele, kann ihr der Bonus nicht verweigert werden (BGer 4C.395/2005 vom 1.3.2006 = JAR 2007 S. 206). Anders ist es, wenn persönliche Leistungsziele nicht messbar formuliert sind (sog. "soft factors") und deren Erreichen zumindest teilweise von einer subjektiven Einschätzung der Arbeitnehmerin durch die Arbeitgeberin abhängt (STREIFF/VON KAENEL/RUDOLPH, Praxiskommentar zu Art. 319-362 OR, 7. Auflage 2012, N 6 zu Art. 322d OR mit Hinweisen).