Folgerichtig habe sie einen Bonusanspruch der besagten Mitarbeiterin verneint. Während der Tätigkeit der Klägerin als Leiterin Human Resources sei vier weiteren Mitarbeitenden, die das Arbeitsverhältnis selbst gekündigt hätten, kein Bonus ausgerichtet worden. Der von der Klägerin vorgebrachte Fall, in dem einem Mitarbeiter trotz Kündigung des Arbeitsverhältnisses ein Bonus ausgerichtet worden sei, sei anders gelagert und nicht mit jenem der Klägerin vergleichbar. Dieser Mitarbeiter sei durch die Beklagte abgeworben worden und habe deshalb seinen Wohnsitz aus dem Ausland in die Schweiz verlegt.