Ein förmlicher Prozess für unterjährig eintretende Mitarbeitende sei in den einschlägigen Bestimmungen nicht vorgesehen und daher auch nicht notwendig gewesen. Ein Bonus sei sogar bei Erreichung der Ziele nicht automatisch geschuldet, sondern die Beklagte könne die Höhe des Bonus nach pflichtgemässem Ermessen festsetzen (act. 9 Rz. 46 f., Prot. S. 6). 2.3 Gleichbehandlungsgrundsatz Des Weiteren macht die Beklagte geltend, die haltlosen Vorwürfe der Klägerin gegenüber C._____ und die Motive für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses seien -7-