Falsch sei auch die Behauptung der Klägerin, dass die Beklagte die Festlegung von Zielen für ihren Bonusanspruch unterlassen habe. So sei der Klägerin aufgetragen worden, den Prozess der jährlichen Zielvorgaben zu optimieren, eine HR- Strategie zu entwickeln und diese dem Verwaltungsrat zu präsentieren. Diese Ziele habe sie nicht erreicht, was unter anderem dazu geführt habe, dass die Präsentation zweimal habe verschoben werden müssen. Ein förmlicher Prozess für unterjährig eintretende Mitarbeitende sei in den einschlägigen Bestimmungen nicht vorgesehen und daher auch nicht notwendig gewesen.