Darüber hinaus werde ein Bonus bis zum Ende des 1. Quartals des Folgejahres nur im ungekündigten Arbeitsverhältnis ausgerichtet. Eine Vereinbarung, wonach im Austrittsjahr ein Anspruch pro rata temporis bestehe, sei zwischen den Parteien nicht geschlossen worden. Die Klägerin habe am 1. Mai 2021 ihre Anstellung angetreten und am 5. November 2021 das Arbeitsverhältnis wieder gekündigt. Weder habe das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Ausrichtung der Boni im März 2022 bestanden noch stehe der Klägerin ein Bonusanspruch pro rata temporis für das Jahr 2021 zu (act. 9 Rz. 9 ff., Rz. 12 f., Rz. 15 ff., Rz. 18 ff., act. 12/2). 2.2 Zielsetzung