2.1 Vertragssimulation und Qualifikation des Bonus Die Beklagte bestreitet, der Klägerin im Rahmen eines Bewerbungsgespräches oder den Lohnverhandlungen einen Bonus zugesichert zu haben. Wäre dies tatsächlich der Fall gewesen, wäre es mit der entsprechenden Formulierung im Arbeitsvertrag festgehalten worden, wie es bei der Beklagten üblich sei. Demnach werde auch bestritten, dass die Absicht der Parteien gewesen sei, die einschlägigen Reglemente, insbesondere das Mitarbeiterhandbuch und das Vergütungsreglement, im vorliegenden Arbeitsverhältnis nicht zur Anwendung zu bringen.