einen Lohnbestandteil handle. Aus dem gleichen Grund sei das Vergütungsreglement weder im Arbeitsvertrag in die Liste der rund 20 Reglemente und Weisungen aufgenommen noch der Klägerin ausgehändigt worden und damit auch nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages geworden (act. 16 Rz. 3 ff., Rz. 6 ff.). 1.2 Zielsetzung