In der Folge ergingen die Vorladungen zur Beweis- und Schlussverhandlung am 3. Mai 2023 (act. 23). Anlässlich dieser Beweis- und Schlussverhandlung wurden die Parteibefragungen durchgeführt und im Anschluss erstatteten die Parteien ihre Schlussvorträge und Stellungnahmen (Prot. S. 17 ff., act. 27, act. 28). Das Verfahren erweist sich als spruchreif. II. Sachverhaltsübersicht Die Klägerin trat am 1. Mai 2021 als Leiterin Human Resources in die Dienste der Beklagten, eine Schweizer Privatbank mit Sitz in Zürich, ein (act. 4/1, act. 4/3). Die -3-