Die Parteien wurden sodann zur Hauptverhandlung auf den 14. Dezember 2022 vorgeladen (act. 13). Anlässlich dieser Hauptverhandlung erstatteten die Parteien die Replik und Duplik und nahmen je Stellung zu den Noven (Prot. S. 4 ff.). Hernach erging am 14. Februar 2023 die Beweisverfügung (act. 19). Mit Eingaben vom 27. Februar 2023 gaben die Parteien in Nachachtung der Beweisverfügung die Adressen der als Partei zu befragenden Personen bekannt. Die Klägerin erklärte zudem, auf die Einvernahme der von ihr offerierten Zeugin zu verzichten (act. 21, act. 22). In der Folge ergingen die Vorladungen zur Beweis- und Schlussverhandlung am 3. Mai 2023 (act. 23).