Rechtsbegehren: (act. 1 S. 2) "1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin CHF 25'000.– nebst Zins zu 5 % seit 24. Mai 2022 zu bezahlen; 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten." Erwägungen: I. Prozessgeschichte