Die in diesem Zeitraum behaupteten oder bis zum Kündigungsentscheid entdeckten Fehler müssten geeignet sein, das Bild, das die Beklagte von der Klägerin hatte, vollständig zu ändern. Kleinere Fehler oder Versäumnisse, welche der Pensumsreduktion (von 100% auf 50% seit 27. November 2019) und der Schwangerschaft geschuldet waren, wären für eine Rechtfertigung des Stimmungsumschwungs nicht genügend. - 34 - 3.3.2 Jahresrechnungen, Alterskonti, Kunde AE._____