Sodann ist dem Organigramm vom 16. August 2021 zu entnehmen, dass es sich bei drei von vier stellvertretenden Teamleiter/innen um Frauen handelt (act. 11/9). Somit handelt es sich bei den Nachfolger/innen nicht ausschliesslich um männliche Personen, was wiederum gegen eine diskriminierende Kündigung spricht. Die Aussage der Klägerin, wonach das Team der Teamleiter seit Juli 2020 nur noch aus Männern besteht, ist demnach widerlegt. 3.2.4 Diskriminierung wegen Schwangerschaft/Mutterschaft