Der Personalbestand der Beklagten sei infolge der Übernahme per 1. Januar 2022 von gut 40 auf gegen 80 Mitarbeitende nach oben geschnellt. In der neuen Organisation des Bereichs Verwaltung gebe es fortan fünf Teams, die auf drei Standorte verteilt seien. Im vorliegenden Kontext sei zudem von Interesse, dass drei Teams von Arbeitnehmern und zwei Teams von Arbeitnehmerinnen geleitet würden. Diese würden unterstützt von sechs stellvertretenden Teamleiterinnen, allesamt Arbeitnehmerinnen. Vor dem Jahr 2017 seien alle Teams von Frauen geleitet worden. Aktuell würden fünf von sieben Teamleitungen von Arbeitnehmerinnen wahrgenommen (act. 8 Rz. 69; Prot. S. 11).