Beklagten als Dank für den Einsatz während der Corona-Pandemie ausbezahlt worden. Um die Klägerin nicht zu diskriminieren, habe sie diesen ebenfalls erhalten, obwohl sie ab März 2020 (gleichzeitig mit dem Ausbruch der Corona-Pande- mie) für die Beklagte gar keine Arbeitsleistung mehr erbracht habe. Auch die Erhöhung des Monatslohns der Klägerin von Fr. 7'400.– auf Fr. 7'800.– (ab Januar 2020) habe nichts mit deren Leistungen zu tun. Vielmehr sei diese Lohnerhöhung auf eine interne Neubewertung der Funktionen und damit verbunden eine Anpassung des Lohnsystems bei der Beklagten zurückzuführen, von der neben zahlreichen anderen Mitarbeitenden auch die Klägerin profitiert habe (act.