das Jahr 2017 zurückzufordern oder bei Übergabe ihrer Dossiers darauf hinzuweisen, dass die Verrechnungssteuer im Umfang von Fr. 500'000.– noch zurückgefordert werden sollte. Die Beklagte habe sich deswegen mit Schadenersatzforderungen von mehr als Fr. 500'000.– konfrontiert gesehen. Die Rückforderung der Verrechnungssteuer für Kunden der Beklagten sei ein wichtiger Bestandteil des Pflichtenhefts einer Mandatsbetreuerin. Als solche habe die Klägerin bereits seit mehreren Jahren gearbeitet. Als stellvertretende Teamleiterin sei sie zudem für die Kontrolle der Einhaltung solcher Prozesse im Team verantwortlich gewesen.