1.2.4 Reklamationen betreffend die Klägerin hätten auch innerhalb des Teams bereits ab dem Jahr 2018 zugenommen. So habe die Klägerin Zahlungsfreigaben und/oder die Visierung von Korrespondenz nicht termingerecht vorgenommen. Sie sei von externen Terminen, obwohl zuvor angekündigt, kurzfristig nicht ins Büro zurückgekommen. Mehrfach habe die Beklagte der Klägerin bereits damals im Gespräch erläutert, dass dieses Verhalten mit den Verantwortlichkeiten einer stellvertretenden Teamleiterin nicht vereinbar sei (act. 8 Rz. 25).