dass die Saldovorträge in der Wertschriftenbuchhaltung über drei Jahre hinweg nicht verbucht worden seien. − Persönliche Ablage: Die persönliche Ablage der Klägerin sei seit ihrer Rückkehr aus dem Urlaub nicht erledigt worden. − Pendente Geschäftsfälle: Beim Auf- und Abarbeiten der Fälle aus dem Verantwortungsbereich der Klägerin seien verschiedene pendente Geschäftsfälle wie Pensionierungen oder persönliche Einkäufe bei verschiedenen Pensionskassen zum Vorschein gekommen, welche die Klägerin nicht erledigt habe. − Standardbriefe: