Frau A._____ hatte am Freitag, 26. Juli 2019 Ihren letzten Arbeitstag und hat diese Arbeiten nicht weitergegeben und auch kein Feedback dazu gegeben. So ging der Firma wertvolle 2 Monate Zeit verloren. Die Vorgesetzte hat mit Frau A._____ das Gespräch gesucht und gesagt, dass dieser Zustand nicht befriedigend ist und wir nicht zufrieden sind." 1.2.3 Nachdem die Klägerin im März 2020 gänzlich ausgefallen sei, hätten die von ihr betreuten Kunden und Projekte von den übrigen Teammitarbeitenden übernommen und weitergeführt werden müssen. Dabei seien folgende Missstände festgestellt worden (act. 8 Rz. 19, Rz. 20 f.):