1.2.1 Nachdem sie anfänglich mit den Leistungen der Klägerin sehr zufrieden gewesen sei und ihr daher im Jahr 2017 auch die Funktion als stellvertretende Teamleiter übertragen worden sei, sei im Jahr 2018 ein merklicher Leistungsabfall bemerkbar geworden. In einer Notiz vom 20. November 2020 [recte: 6. November 2020] mit dem Titel History A._____ habe D._____ diesbezüglich Folgendes festgehalten (act. 8 Rz. 12 ff.; act. 11/1):