Die Klägerin sei weder schriftlich noch mündlich je mit Vorwürfen konfrontiert worden. Dagegen würden die Boni, Lohnerhöhungen und Zeugnisse sprechen sowie die ständige Übertragung von neuen Aufgabengebieten, insbesondere von externen Einsätzen bei Kunden. − Schadenersatzforderungen: Die Klägerin sei beim Kunden PK AH._____ nicht für die Wertschriftenbuchhaltung zuständig gewesen. Die Klägerin habe die PK AH._____ mit der Be- - 17 -