Da nach dem 50% Arbeitsausfall der Klägerin wichtige Aufgaben von damaligen Lernenden hätten übernommen werden müssen, könne man von Beschwerden der Pensionskasse AD._____ ausgehen, welche nicht auf die Klägerin zurück zu führen seien bzw. nicht in ihrer Verantwortung gelegen seien. − Probleme im Team/Wahrnehmung der Stv. Teamleitung: Der Vorwurf sei der Klägerin völlig neu und decke sich nicht mit den Zeugnissen oder nach wie vor bestehenden Kontakten. − Konfrontation mit Vorwürfen: