Vor seiner Pension im Juli 2019 habe der Geschäftsführer des D._____s, Herr AJ._____, gegenüber der Klägerin keinerlei Bedenken oder Beschwerden geäussert. Die Klägerin wisse jedoch, dass die Pensionskasse AD._____ mit der Organisation der Beklagten unzufrieden gewesen sei. Man habe das Mandat auf einem alten Verwaltungssystem geführt, welches laufend zu Problemen geführt habe. Da nach dem 50% Arbeitsausfall der Klägerin wichtige Aufgaben von damaligen Lernenden hätten übernommen werden müssen, könne man von Beschwerden der Pensionskasse AD.