Seit 1. Januar 2017 sei die Klägerin wöchentlich an Führungssitzungen dabei gewesen. In aufwändigen Sitzungen und mit grossem Zeitaufwand habe die Klägerin alle Standardbriefe mit Fachspezialisten der IT überarbeitet und der Geschäftsleitung zur Prüfung vorgelegt. Danach sei von der Klägerin verlangt worden, die Briefe auf Englisch, Französisch und Italienisch zu übersetzen. Die Klägerin habe den Auftrag erledigt. Die Standardbriefe in Italienisch hätte sie nur noch zur Kontrolle weiterleiten müssen. Die E-Mail sei vorbereitet gewesen. Das Verschicken sei jedoch vor ihren Ferien vergessen gegangen.