Die Wertschriftenbuchhaltung sei von Q._____ und dem neuen Teamleiter O._____ gemacht worden. Unverbuchte Saldoaufträge, wie behauptet, hätten also den Wertschriftenbuchhaltungsspezialisten auffallen müssen. Unverbuchte Saldoüberträge gebe es im Übrigen auch nicht, wenn die Jahresabrechnung, wie von der Beklagten im Schreiben aufgeführt, abgenommen worden sei. − Standardbriefe: