Hätte es etwas zu bemängeln gegeben, wäre der Geschäftsführer der AE._____ AG, AF._____, direkt auf die Klägerin zugekommen. Diese habe das Mandat seit 2014 betreut, weshalb es eine sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit gewesen sei. Den technischen Abschluss habe die Klägerin an ihrem letzten Arbeitstag dem 11. März 2020 abgeschlossen, und er habe nur noch ins Excel übertragen werden müssen. Das sei so kommuniziert worden und könne bewiesen werden.