__ und ihr aufgesetzt werde. Die Einladung dafür habe die Klägerin am 29. Mai 2020 für Donnerstag 4. Juni 2020 erhalten (act. 1 Rz. 27 ff.; act. 20 Rz. 6, Rz. 26 f., Rz. 33). 1.1.10 Im Gespräch vom 4. Juni 2020 mit E._____ und D._____ habe die Klägerin die Absicht geäussert, ab dem 1. Oktober 2020 wieder zu 100% arbeiten zu wollen. Daraufhin sei ihr von D._____ mitgeteilt worden, dass es für die Beklagte schon länger "nicht mehr stimme" und das Arbeitsverhältnis nach Ablauf des Mutterschutzes gekündigt werde. Frau D._____ habe u.a. erwähnt, dass sie für eine - 13 -