Die Klägerin habe deshalb täglich E-Mails an D._____ senden müssen, um über (nicht) erledigte Aufgaben zu informieren. Infolge ihrer 100%igen Arbeitsunfähigkeit ab dem 10. März 2020 habe die Klägerin ihre Pendenzen am 11. März 2020 an D._____ und ihre Stellvertreterin AA._____ übergeben und die Pendenzenliste per E-Mail zugestellt. Am 29. Mai 2020 habe die Klägerin die Assistentin der Geschäftsleitung erneut auf die ausstehende Vereinbarung aufmerksam gemacht. Daraufhin sei sie darüber informiert worden, dass D._____ per 31. Dezember 2020 gekündigt habe und ein Konferenzcall mit E._____ und ihr aufgesetzt werde.