Erbrechen über die Schwangerschaft informiert. Trotz des infolge Mutterschaftsurlaub absehbaren Ausfalls der Klägerin seien ihr zwei Mandatsübernahmen übertragen worden. Dies, obschon die Klägerin gegenüber ihrer Vorgesetzten D._____ Bedenken geäussert habe. Es habe aber keine andere Person gefunden werden können, und es sei auch im Bewusstsein geschehen, dass die Klägerin nach der Geburt wieder für die Beklagte tätig sein werde. Mit E._____ und O._____ hätten diesbezüglich Meetings stattgefunden (act. 1 Rz. 22 ff.).