1.1.6 In den vergangen Jahren seien der Klägerin regelmässig Lohnerhöhungen und Gratifikationen bzw. Boni gewährt worden. So seien der Klägerin im Jahr 2017 Fr. 7'000.– sowie im Jahr 2018 Fr. 5'000.– ausbezahlt worden. Für das Jahr 2019 habe aufgrund des Verlustes der Beklagten niemand einen Bonus erhalten. Im Jahr 2020 (Geburt des Sohnes) habe die Klägerin noch Fr. 500.– erhalten, obwohl kein Anspruch bestanden habe (act. 1 Rz. 15; act. 20 Rz. 21; Prot. S. 19).