Neben einem sehr umfangreichen Aufgabengebiet als Mandatsverantwortliche, stellvertretende Teamleiterin und Fachspezialistin seien der Klägerin aufgrund ihrer sehr guten Fachkenntnisse sowie ihrer in qualitativer und quantitativer Hinsicht hochstehenden Arbeit zusätzliche Tätigkeiten und Projekte übertragen worden. Es habe sich dabei u.a. um die Mitarbeit in Projekten der elektronischen Archivierung, die Einführung von Schnittstellen, die Einführung und Überarbeitung von Vorlagen sowie die Übernahme regelmässiger externer Einsätze bei Kunden gehandelt.