Das Team habe zu Beginn aus vier bis sechs Mitarbeitenden bestanden, die Anzahl habe sich schliesslich auf rund 20 Personen erhöht. Neben einem sehr umfangreichen Aufgabengebiet als Mandatsverantwortliche, stellvertretende Teamleiterin und Fachspezialistin seien der Klägerin aufgrund ihrer sehr guten Fachkenntnisse sowie ihrer in qualitativer und quantitativer Hinsicht hochstehenden Arbeit zusätzliche Tätigkeiten und Projekte übertragen worden.