1.1.1 Die Klägerin bringt vor, sie sei nach den ersten Jahren als H._____ per 1. Januar bzw. Mai 2017 aufgrund ihrer guten Leistungen und ihrer Ausbildung zur Betriebswirtschafterin zur stellvertretenden Teamleiterin und Fachspezialistin befördert worden. Sie sei die einzige Frau in dieser Funktionsstufe gewesen. Frauen seien mit der Ausnahme von Frau D._____, welche Mitglied der GL und Teamleiterin war, nur auf der Stufe Fachspezialisten, Mandatsbetreuer und Sachbearbeiterinnen angestellt gewesen. Das Team habe zu Beginn aus vier bis sechs Mitarbeitenden bestanden, die Anzahl habe sich schliesslich auf rund 20 Personen erhöht.