3.1 Vorliegend macht die Klägerin geltend, aufgrund ihrer Schwangerschaft und der darauf folgenden Mutterschaft gekündigt worden zu sein. Damit macht die Klägerin eine Diskriminierung gemäss Art. 3 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 2 und Abs. 4 GlG geltend. -8- 3.2 Wie vorstehend ausgeführt, ist diese Darstellung dem Entscheid zur Frage nach dem Eintreten auf die Klage als wahr zu unterstellen, ausser die Argumentation erscheint zum vornherein fadenscheinig oder ist aufgrund der Akten klar widerlegt.