7. Die Beklagte erklärte mit Schreiben vom 17. März 2021 per 30. Juni 2021 erneut die Kündigung, wobei sie "mangelnde Leistung" als Kündigungsgrund aufführte (act. 1 Rz. 36; act. 5/6; act. 8 Rz. 28 f. u. Rz. 64). -5- III. Prozessvoraussetzungen 1. Parteistandpunkte