3. Anlässlich der Hauptverhandlung erstatteten die Parteien alle Parteivorträge (Prot. S. 4 ff.). Mit Schreiben vom 3. Februar 2023 teilte die Klägerin mit, dass die Parteien keine aussergerichtliche Einigung erzielen konnten (act. 25). Mit Brief vom 13. Februar 2023 wurden die Parteien über den Wechsel des Prozessverantwortlichen informiert (act. 26/1-2 und act. 27/1-2). Das Verfahren erweist sich als spruchreif. -3- II. Unbestrittener Sachverhalt