2. Am 5. Mai 2022 wurde der Beklagten die Klage samt Beilagen und unter Fristansetzung zur Erstattung einer schriftlichen Stellungnahme zugestellt (act. 6). Die Beklagte reichte mit Eingabe vom 16. Juni 2022 fristgerecht ihre Stellungnahme zur Klage ein (act. 8). Die Parteien wurden sodann zur Hauptverhandlung auf den 26. August 2022 vorgeladen (act. 12). Unter Beilage eines vom 14. August 2022 datierenden, die Klägerin betreffenden Arztzeugnisses, ersuchte Rechtsanwältin X2._____ mit Eingabe vom 15. August 2022 um Verschiebung der Hauptverhandlung (act. 14, act. 15). Nach erfolgter Ladungsabnahme wurde auf den 19. Januar 2023 erneut zur Hauptverhandlung vorgeladen (act. 16–19).